Ab 01.01.2012: Einführung der Rettungsgasse auch in Österreich! Scroll down …
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Ab 01.01.2012:
Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstrassen in Österreich!
Bei Staubildung, egal aus welchem Grund (Unfall, stockender Verkehr), ist jeder Fahrzeuglenker dazu verpflichtet, die Rettungsgasse anzuwenden, um Einsatzfahrzeugen ein schnelleres Vordringen zu gewährleisten.
Ein Verstoß kann teuer werden: "Bis zu € 2180,00 Verwaltungsstrafe kostet eine Behinderung der Rettungskräfte. Die sei schon gegeben, wenn sich jemand nicht seitlich einordnet oder wenn ein Fahrer die Rettungsgasse benutzt", erklärt Martin Germ vom Bundesministerium für Inneres: "Wir wollen überhaupt keine Strafen kassieren. Wir wollen, dass sich die Leute daran halten." (mte, derStandard.at, 7.11.2011)
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